Du bestimmst mit welchem Zeugnis du die Schule verlässt!

Mit welchem Zeugnis du unsere Schule verlässt, das liegt in erster Linie an dir. Denn auch wenn wir „Hauptschule“ heißen, kannst du außer dem Hauptschulabschluss auch den Realschulabschluss machen. Voraussetzung dafür ist die entsprechende Qualifizierung für die sogenannte 10B durch deine Noten, die du in der Klasse 9 erreicht hast. Und wenn du dann noch ein „Topzeugnis“ in der 10B bekommst, hast du sogar das Recht dein Abitur an einem Gymnasium zu machen. Also, anstrengen lohnt sich!

Alle bei uns möglichen Schulabschlüsse: 

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Realschulabschluss (FOR)
  • Realschulabschluss mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • Externenprüfungen zum Erhalt des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9

Wer es noch ein bisschen genauer wissen möchte, liest ab hier einfach weiter!

 

Abschlüsse der Hauptschule am Ende der Klasse 9 und der Klasse 10:

  • Der „Hauptschulabschluss“, für Schülerinnen und Schüler, die das Ziel der Klasse 9 der Hauptschule erreicht haben

 

  • Der „Hauptschulabschluss nach Klasse 10“, für Schülerinnen und Schüler, die das Ziel der Klasse 10 Typ A der Hauptschule erreicht haben

 

  • Der „Mittleren Schulabschluss“ (Fachoberschulreife), für Schülerinnen und Schüler, die das Ziel der Klasse 10 Typ B der Hauptschule erreicht haben. Dieser Abschluss kann bei entsprechenden Leistungen (Qualifikation), die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe einschließen.

 

  • Der Förderschulabschluss am Ende der Klasse 10, nach Beendigung der Schulpflicht (Abschluss des Bildungsgangs Lernen / Abschluss des Bildungsgangs Geistige Entwicklung)

 

  • Der „Hauptschulabschluss nach Klasse 9“ für Schülerinnen und Schüler, die im besonderen Bildungsgang Hauptschule unterrichtet wurden.

 

  • Der „Hauptschulabschluss nach Klasse 10A und 10B“ für Schülerinnen und Schüler, die im Bildungsgang Hauptschule zielgleich unterrichtet wurden. (ESE; SQ)

 

Wer nach erfüllter Schulpflicht die Hauptschule verlässt, ohne einen Abschluss zu erreichen, erhält ein Abgangszeugnis.